Gesetze / Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz

EnVKG 2012

§ 13 Beauftragte Stelle

Beauftragte Stelle für die Verbrauchskennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten im Anwendungsbereich der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.

§ 12 § 14